P-Konto ohne Schufa - P-Konto trotz Schufa - Alles trotz Schufa

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P-Konto ohne Schufa - P-Konto trotz Schufa
P-Konto ohne SchufaP-Konto ohne Schufa

Ein P-Konto oder auch Pfändungsschutzkonto dient dem Schutz Ihrer finanziellen Mittel im Falle einer Pfändung. Gerade Menschen mit einer schlechten Bonität und negativen Schufa sind von Kontopfändungen betroffen. Damit diese im Fall einer solchen Pfändung nicht wie vor einigen Jahren üblich, einen Gerichtlichen Beschluss brauchen um das Girokonto bis zu einem gewissen Betrag nutzen zu können, wurde das sogenannte P-Konto erfunden. Mit diesem Konto erspart man sich das lästige hin und her zum Amtsgericht. Man kann es bequem in wenigen Minuten online eröffnen und das Guthaben ist für eventuelle Pfändungen in der Zukunft bis zur jeweiligen Freigrenze geschützt.

Schnell und einfach zum P-Konto ohne Schufa

Ein P-Konto ist Heute bei nahezu jeder Bank zu bekommen. Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet ein P-Konto auf Guthabenbasis zu führen, sofern der Kunde es wünscht. Bei den meisten Banken wird dabei jedoch die Schufa abgefragt und das Konto wird in die Schufa eingetragen. Bei einem P-Konto ohne Schufa, wird wie der Name schon sagt, keine Schufaprüfung durchgeführt. Das P-Konto ohne Schufa wird ebenfalls auf Guthabenbasis geführt und ist durch die zusätzliche Mastercard weltweit einsetzbar. Das hier vorgestellte P-Konto ohne Schufa von onlinekonto.de wird bei einem deutschen Institut mit Sitz in Bayern geführt. Durch die Jahrelange Erfahrung ist Ihr Geld daher sicher. Das P-Konto ohne Schufa ist schnell und einfach beantragt. Gegebenenfalls müssen Sie nach der Kontoeröffnung noch die Umwandlung in ein P-Konto beantragen.
INFO:

Seit 2010 sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet auf Wunsch eines Kunden ein sogenanntes P-Konto zu führen. Bei diesem Girokonto handelt es sich um ein normales Bankkonto, es hat lediglich die Zusatzfunktion des Pfändungsschutzes. Beim Pfändungsschutz gibt es unterschiedliche Freigrenzen, welche Freigrenze auf Sie zutrifft erfahren Sie auf diversen Infoseiten im Netz. Wenn Sie ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungschutzkonto umwandeln wollen, dann muss dies kostenfrei passieren. Die Banken dürfen dafür keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie auch das ein einmal umgewandeltes Konto nicht wieder in ein normales Girokonto rückgewandelt werden.
BEI UNS BEKOMMEN SIE IHR P-KONTO OHNE SCHUFA

Das P-Konto oder auch Pfändungsschutzkonto gibt es seit 2010. Seit dieser Zeit müssen Banken auf Wunsch des Kunden ein bestehendes Girokonto kostenfrei in ein P-Konto umwandeln. Bei den meisten Banken wird aber trotzdem vorab eine Schufaauskunft eingeholt. Bei unserem hier vorgestellten P-Konto ohne Schufa fällt diese Schufaprüfung weg. Sie werden also nicht wie bei anderen Banken wegen einer schlechten bzw. negativen Schufa abgelehnt. Zusätzlich zum P-Konto ohne Schufa erhalten Sie eine echte Mastercard mit der Sie weltweit bezahlen und Bargeld abheben können. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen eines P-Konto ohne Schufa inkl. Mastercard.
Das Pfändungsschutz-Konto ohne Schufa

Ein P-Konto ohne Schufa ist für alle die ratsam bei denen eine Pfändung des Girokontos ansteht. Mit dem P-Konto ohne Schufa schützen Sie Ihr auf dem Konto vorhandenes Guthaben bis zur jeweiligen Freigrenze. Wenn Sie sich für ein solches Bankkonto mit Pfändungsschutz entscheiden, dann können Sie trotz Pfändung weiter über einen gewissen Teil Ihres Guthabens verfügen. Bitte beachten Sie das es in Deutschland nicht erlaubt ist mehrere P-Konten zu führen. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Weiterhin ist es nicht möglich ein Gemeinschaftskonto als Pfändungsschutzkonto zu führen. Sollten Sie ein bereits bestehendes Konto im Falle einer Pfändung in ein P-Konto umwandeln wollen, muss dies innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Pfändung geschehen. Es ist daher ratsam bereits bei einer drohenden Pfändung das Konto auf ein P-Konto umzustellen. Die Umstellung muss kostenlos geschehen, Ihre Bank darf Ihnen dafür keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten in Rechnung stellen.
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